Sicherungsmaßnahme
BASTRA GmbH
Arnsberg
Das Amtsgericht Arnsberg hat zur BASTRA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.03.2026, Aktenzeichen 52 IN 99/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Arnsberg
- Aktenzeichen
- 52 IN 99/26
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 12599
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Carsten Koch
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 99/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 12599 eingetragenen BASTRA GmbH, Kleinbahnstraße 12-16, 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Josef Cleffmann, Am Tittenberg 24, 57392 Schmallenberg
ist am 27.03.2026, um 14:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
52 IN 99/26
Amtsgericht Arnsberg, 27.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 12599 eingetragenen BASTRA GmbH, Kleinbahnstraße 12-16, 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Josef Cleffmann, Am Tittenberg 24, 57392 Schmallenberg
ist am 27.03.2026, um 14:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
52 IN 99/26
Amtsgericht Arnsberg, 27.03.2026