Verteilungsverzeichnis
Bartz Partyservice & Catering GmbH
Herne
Das Amtsgericht Bochum hat zur Bartz Partyservice & Catering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.07.2026, Aktenzeichen 80 IN 166/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 166/17
- Registerbezug
- Bochum, HRB 11237
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2007
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung und Lieferung von Speisen und Getränken, der Party- und Veranstaltungsservice, die Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren und das Betreiben von Betriebskantinen sowie eines mobilen Imbissbetriebes auf Volksfesten nach Schausteller Art.
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 166/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 11237 eingetragenen Bartz Partyservice & Catering GmbH, Sternstraße 6, 44653 Herne, gesetzlich vertreten durch Herrn Heinz Holger Bartz, Fritz-Reuter-Str. 19, 44651 Herne
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 109.343,69 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 564,21 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
80 IN 166/17
Amtsgericht Bochum, 16.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 11237 eingetragenen Bartz Partyservice & Catering GmbH, Sternstraße 6, 44653 Herne, gesetzlich vertreten durch Herrn Heinz Holger Bartz, Fritz-Reuter-Str. 19, 44651 Herne
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 109.343,69 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 564,21 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
80 IN 166/17
Amtsgericht Bochum, 16.07.2026