Sicherungsmaßnahme

Bantschow Services GmbH

Groß-Umstadt

Das Amtsgericht Darmstadt hat zur Bantschow Services GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.02.2026, Aktenzeichen 9 IN 153/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 153/26
Registerbezug
Darmstadt, HRB 97091
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
17.02.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Andreas Maurer

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 9 IN 153/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bantschow Services GmbH, Bahnhofstraße 88, 64823 Groß-Umstadt (AG Darmstadt, HRB 97091), vertr. d.: Tessali Bantschow, Am Kirchfeld 7, 63743 Aschaffenburg, (Geschäftsführerin), ist am 17.02.2026 um 10:45 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Maurer, Otto-Hesse-Str. 19 T1, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-500498-0, Fax: 06151-5004989 bestellt worden.

Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Der vorläufige Verwalter wird ermächtigt, die für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes bis zu einer Entscheidung über die Fortführung notwendigen Ausgaben mit dem auf dem Insolvenzsonderkonto vorhandenen Guthaben zu bestreiten, soweit erforderlich.

Amtsgericht Darmstadt, 17.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme