Forderungsprüfung

BAN 2000 GmbH

Hoppegarten

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur BAN 2000 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 3 IN 220/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 220/18
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 11163
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
28.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

3 IN 220/18
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
BAN 2000 GmbH (Registergericht: Frankfurt (Oder) HRB 11163), Handwerkerstraße 10, 15366 Hoppegarten, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Dreger, Weichselmünder Weg 20, 12589 Berlin und den Geschäftsführer Herrn Frank Kosse, Ernst-Thälmann-Straße 61 A, 15344 Strausberg
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche -
Verwalter: Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin
werden die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen des § 39 Abs. 1 InsO zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen. Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 05.11.2026 beim Verwalter unter Angabe des Betrages und des Grundes der Forderung mit Beifügung urkundlicher Nachweise anzumelden. Die Anmeldung hat die geltend gemachte Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO anzugeben. Es wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der angemeldeten nachrangigen Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen ab dem 19.11.2026 zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus.
Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 17.12.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 24. September 2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
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