Forderungsprüfung
Bami House GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Bami House GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.03.2026, Aktenzeichen 1501 IN 2906/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 2906/21
- Registerbezug
- München, HRB 231858
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb von Bistros und Restaurants, insbesondere vietnamesische Küche.
Veröffentlichungstext
1501 IN 2906/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bami House GmbH, Hohenzollernstraße 43, 80801 München, vertreten durch den Geschäftsführer Hoang Tuan-Hung
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 231858
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.04.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bami House GmbH, Hohenzollernstraße 43, 80801 München, vertreten durch den Geschäftsführer Hoang Tuan-Hung
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 231858
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.04.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.02.2026