Forderungsprüfung
Bamberger Kaliko Textile Finishing GmbH
Bamberg
Das Amtsgericht Bamberg hat zur Bamberger Kaliko Textile Finishing GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.07.2025, Aktenzeichen IN 8/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 8/22
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 77542
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 01.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 8/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bamberger Kaliko Textile Finishing GmbH, Kronacher Straße 59, 96052 Bamberg, vertreten durch den Geschäftsführer Rittmeier Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 7752
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wartenberg Robert, Friedrichstraße 15, 96047 Bamberg, Gz.: 19/000285 RW/ha
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 18.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bamberger Kaliko Textile Finishing GmbH, Kronacher Straße 59, 96052 Bamberg, vertreten durch den Geschäftsführer Rittmeier Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 7752
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wartenberg Robert, Friedrichstraße 15, 96047 Bamberg, Gz.: 19/000285 RW/ha
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 18.06.2025