Sicherungsmaßnahme
BAM-Baustahlarmierung GmbH
Horn-Bad Meinberg
Das Amtsgericht Detmold hat zur BAM-Baustahlarmierung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.08.2024, Aktenzeichen 10 IN 174/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 174/24
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 5821
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.08.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Matthias Landwehr
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 174/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 5821 eingetragenen BAM-Baustahlarmierung GmbH, Nordstraße 47, 32805 Horn-Bad Meinberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sadik Bor
Geschäftszweig: Der Handel, die Fertigung und der Einbau von Baustahlerzeugnissen u.a.
ist am 22.08.2024, um 12:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Matthias Landwehr, Gerichtsstr. 3, 32791 Lage bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 174/24
Amtsgericht Detmold, 22.08.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 5821 eingetragenen BAM-Baustahlarmierung GmbH, Nordstraße 47, 32805 Horn-Bad Meinberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sadik Bor
Geschäftszweig: Der Handel, die Fertigung und der Einbau von Baustahlerzeugnissen u.a.
ist am 22.08.2024, um 12:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Matthias Landwehr, Gerichtsstr. 3, 32791 Lage bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 174/24
Amtsgericht Detmold, 22.08.2024