Insolvenzbekanntmachung
BAM Autocenter GmbH
Bad Münstereifel
Das Amtsgericht Bonn hat zur BAM Autocenter GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 96 IN 125/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 125/23
- Registerbezug
- Bonn, HRB 23095
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 125/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23095 eingetragenen BAM Autocenter GmbH, Kölner Straße 132 - 166, 53902 Bad Münstereifel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mechthilde Gabriele Schwindt, Schafelsberg 12 , 53902 Bad Münstereifel
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte VRT Linzbach, Löcherbach & Partner mbB, Graurheindorfer Straße 149a, 53117 Bonn
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter der BAM Autocenter GmbH Herrn Rechtsanwalt Jochen Müller und Frau Mechthilde Gabriele Schwindt
bestimmt auf
Mittwoch, 21.10.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
96 IN 125/23
Amtsgericht Bonn, 02.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23095 eingetragenen BAM Autocenter GmbH, Kölner Straße 132 - 166, 53902 Bad Münstereifel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mechthilde Gabriele Schwindt, Schafelsberg 12 , 53902 Bad Münstereifel
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte VRT Linzbach, Löcherbach & Partner mbB, Graurheindorfer Straße 149a, 53117 Bonn
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter der BAM Autocenter GmbH Herrn Rechtsanwalt Jochen Müller und Frau Mechthilde Gabriele Schwindt
bestimmt auf
Mittwoch, 21.10.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
96 IN 125/23
Amtsgericht Bonn, 02.10.2026