Sicherungsmaßnahme

Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG

Balve

Das Amtsgericht Arnsberg hat zur Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.10.2025, Aktenzeichen 52 IN 320/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 320/25
Registerbezug
Arnsberg, HRA 4705
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.10.2025
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Jan Janßen

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 320/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 4705 eingetragenen Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, Blintroper Weg 11, 58802 Balve, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Jost Verwaltungs-GmbH, Blintroper Weg 11, 58802 Balve, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Josef jun. Jost, Blintroper Weg 11, 58802 Balve,, Frau Francesca Lenina Jost, Am Darloh 23 , 58802 Balve, und Herrn Frederick Wolfgang Jost, Wilhelmshöhe 12 , 58762 Altena OT Evingsen,

ist am 24.10.2025, um 14:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

52 IN 320/25
Amtsgericht Arnsberg, 24.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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