Insolvenzbekanntmachung
baltprom recycling GmbH
Stockelsdorf
Das Amtsgericht Lübeck hat zur baltprom recycling GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.01.2026, Aktenzeichen 53a IN 217/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Aktenzeichen
- 53a IN 217/25
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 19871 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 12.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
53a IN 217/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
baltprom recycling GmbH, Bahndamm 6a, 23617 Stockelsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Denys Vorotyntsev
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19871 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko (LWS Rechtsanwälte) Rechtsanwälte PartG mit beschränkter Berufshaftung, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: 7439-25
hat das Amtsgericht Lübeck am 09.01.2026 durch den Richter am Amtsgericht Heuer beschlossen:
Der Beschluss des Amtsgerichts Lübeck über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 08.12.2025 wird im Rubrum wie folgt gem. §§ 4 Abs. 1 InsO, 319 Abs. 1 ZPO berichtigt:
Der Vorname des Geschäftsführers der Schuldnerin ist nicht Dennis, sondern
|Denys
||
|Gründe:
||
|Es liegt ein offensichtliches Übertragungs- oder Schreibversehen vor.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 12.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
baltprom recycling GmbH, Bahndamm 6a, 23617 Stockelsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Denys Vorotyntsev
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19871 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko (LWS Rechtsanwälte) Rechtsanwälte PartG mit beschränkter Berufshaftung, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: 7439-25
hat das Amtsgericht Lübeck am 09.01.2026 durch den Richter am Amtsgericht Heuer beschlossen:
Der Beschluss des Amtsgerichts Lübeck über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 08.12.2025 wird im Rubrum wie folgt gem. §§ 4 Abs. 1 InsO, 319 Abs. 1 ZPO berichtigt:
Der Vorname des Geschäftsführers der Schuldnerin ist nicht Dennis, sondern
|Denys
||
|Gründe:
||
|Es liegt ein offensichtliches Übertragungs- oder Schreibversehen vor.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 12.01.2026