Forderungsprüfung
Baltic Mermaid GmbH
Heiligenhafen
Das Amtsgericht Eutin hat zur Baltic Mermaid GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.03.2026, Aktenzeichen 51 IN 35/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Eutin
- Aktenzeichen
- 51 IN 35/25
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 24046 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 26.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
51 IN 35/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Baltic Mermaid GmbH, Markt 11, 23774 Heiligenhafen, vertreten durch den Geschäftsführer Matthew Roland Leeves
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 24046 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 21.05.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 25.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Baltic Mermaid GmbH, Markt 11, 23774 Heiligenhafen, vertreten durch den Geschäftsführer Matthew Roland Leeves
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 24046 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 21.05.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 25.03.2026