Sicherungsmaßnahme
Bärenstark GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Bärenstark GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.04.2026, Aktenzeichen 70a IN 131/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 131/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 104186
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 131/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104186 eingetragenen Bärenstark GmbH, Geranienhof 4, 50769 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantin Bayrakcioglu, Geranienhof 4, 50769 Köln
Geschäftszweig: Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Hausmeisterservice, Baustoffhandel und Personalvermittlung.
ist am 23.04.2026, um 17:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Caroline Stevens, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 131/26
Amtsgericht Köln, 23.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104186 eingetragenen Bärenstark GmbH, Geranienhof 4, 50769 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantin Bayrakcioglu, Geranienhof 4, 50769 Köln
Geschäftszweig: Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Hausmeisterservice, Baustoffhandel und Personalvermittlung.
ist am 23.04.2026, um 17:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Caroline Stevens, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 131/26
Amtsgericht Köln, 23.04.2026