Sicherungsmaßnahme
Bäckerei Wolfgang Maurer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Bäckerei Wolfgang Maurer Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.07.2026, Aktenzeichen 107 IN 43/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 43/26
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 6371
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 14.07.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- JR Günter Staab
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 43/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 6371 eingetragenen Bäckerei Wolfgang Maurer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Jägerstraße 30, 66125 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Schneider,
ist am 13.07.2026, um 16:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
107 IN 43/26
Amtsgericht Saarbrücken, 13.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 6371 eingetragenen Bäckerei Wolfgang Maurer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Jägerstraße 30, 66125 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Schneider,
ist am 13.07.2026, um 16:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
107 IN 43/26
Amtsgericht Saarbrücken, 13.07.2026