Sicherungsmaßnahme

Bäckerei Klaus Fahlenbock GmbH

Wipperfürth

Das Amtsgericht Köln hat zur Bäckerei Klaus Fahlenbock GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.01.2023, Aktenzeichen 70a IN 31/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 31/23
Registerbezug
Köln, HRB 95570
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
31.01.2023
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Jens Schmidt
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Betrieb von Bäckereien, Konditoreien und Cafés.
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 31/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 95570 eingetragenen Bäckerei Klaus Fahlenbock GmbH, Hansestr. 48, 51688 Wipperfürth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Mehner-Sievernich, Hansestr. 48, 51688 Wipperfürth und Herrn Nils Fahlenbrock, Hansestr. 48, 51688 Wipperfürth

ist am 30.01.2023, um 10:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Mittelstraße 20 - 24, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70a IN 31/23
Amtsgericht Köln, 30.01.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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