Sicherungsmaßnahme
Bäckerei Klaus Fahlenbock GmbH
Wipperfürth
Das Amtsgericht Köln hat zur Bäckerei Klaus Fahlenbock GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.01.2023, Aktenzeichen 70a IN 31/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 31/23
- Registerbezug
- Köln, HRB 95570
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 31.01.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Jens Schmidt
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Betrieb von Bäckereien, Konditoreien und Cafés.
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 31/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 95570 eingetragenen Bäckerei Klaus Fahlenbock GmbH, Hansestr. 48, 51688 Wipperfürth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Mehner-Sievernich, Hansestr. 48, 51688 Wipperfürth und Herrn Nils Fahlenbrock, Hansestr. 48, 51688 Wipperfürth
ist am 30.01.2023, um 10:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Mittelstraße 20 - 24, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 31/23
Amtsgericht Köln, 30.01.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 95570 eingetragenen Bäckerei Klaus Fahlenbock GmbH, Hansestr. 48, 51688 Wipperfürth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Mehner-Sievernich, Hansestr. 48, 51688 Wipperfürth und Herrn Nils Fahlenbrock, Hansestr. 48, 51688 Wipperfürth
ist am 30.01.2023, um 10:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Mittelstraße 20 - 24, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 31/23
Amtsgericht Köln, 30.01.2023