Insolvenzbekanntmachung
Bäcker's Backstube AG
Offenbach am Main
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Bäcker's Backstube AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.06.2022, Aktenzeichen 8 IN 184/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 184/22
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 11532
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 07.06.2022
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
8 IN 184/22
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Bäcker's Backstube AG, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 11532),
vertreten durch: Lukas Blau, Beethovenstraße 33a, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Solida StB GmbH, In der Eller 1 a, 36119 Neuhof,
wird die vorläufige Insolvenzverwalterin auf antrag ermächtigt,
- die Vorfinanzierung der Löhne und Gehälter für die 60 Mitarbeiter der Schuldnerin für den Zeitraum 1.5.2022 bis 31.7.2022 durch Mitzeichnung eines Kredits in Höhe von ca. 250.000,00 Euro vorzunehmen und diesen und die hierdurch bedingte einmalige Ankaufgebühr in Höhe von ca. 1,5% sowie Zinsverbindlichkeiten in Höhe von ca. 3,3% p.a. auch im eröffneten Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit gemäß § 55 II InsO zurückführen zu dürfen.
- die Beauftragung eines Untersachverständigen zur Inventarisierung und Bewertung der Geschäftsausstattung zu marktüblichen Preisen vorzunehmen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Keim
Richter am Amtsgericht
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Bäcker's Backstube AG, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 11532),
vertreten durch: Lukas Blau, Beethovenstraße 33a, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Solida StB GmbH, In der Eller 1 a, 36119 Neuhof,
wird die vorläufige Insolvenzverwalterin auf antrag ermächtigt,
- die Vorfinanzierung der Löhne und Gehälter für die 60 Mitarbeiter der Schuldnerin für den Zeitraum 1.5.2022 bis 31.7.2022 durch Mitzeichnung eines Kredits in Höhe von ca. 250.000,00 Euro vorzunehmen und diesen und die hierdurch bedingte einmalige Ankaufgebühr in Höhe von ca. 1,5% sowie Zinsverbindlichkeiten in Höhe von ca. 3,3% p.a. auch im eröffneten Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit gemäß § 55 II InsO zurückführen zu dürfen.
- die Beauftragung eines Untersachverständigen zur Inventarisierung und Bewertung der Geschäftsausstattung zu marktüblichen Preisen vorzunehmen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Keim
Richter am Amtsgericht