Insolvenzbekanntmachung
Bader Reisen GmbH
Grafenberg
Das Amtsgericht Tübingen hat zur Bader Reisen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.03.2025, Aktenzeichen 26 IN 47/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Tübingen
- Aktenzeichen
- 26 IN 47/21
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 748527
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 25.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
26 IN 47/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bader Reisen GmbH, Albstraße 18, 72661 Grafenberg, vertreten durch die Geschäftsführer Hermann Bader und Sven Bader
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748527
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über dem
Vergleich vom 13.03.2025 über die Abgeltungs- und Erledigungsvereinbarung von Anfechtungsansprüchen nach §§ 129 ff. InsO gegen die Gesellschafter/Geschäftsführer
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.04.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 24.03.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bader Reisen GmbH, Albstraße 18, 72661 Grafenberg, vertreten durch die Geschäftsführer Hermann Bader und Sven Bader
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748527
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über dem
Vergleich vom 13.03.2025 über die Abgeltungs- und Erledigungsvereinbarung von Anfechtungsansprüchen nach §§ 129 ff. InsO gegen die Gesellschafter/Geschäftsführer
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.04.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 24.03.2025