Forderungsprüfung
Bader GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Bader GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.01.2020, Aktenzeichen 71 IN 1/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 71 IN 1/19
- Registerbezug
- Köln, HRB HRB 70619
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.01.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 1/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70619 eingetragenen
Bader GmbH, Wildweg 16, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Maria Katharina Bader, Wildweg 16, 50374 Erftstadt
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 06.03.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
ab dem 16.02.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302
niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel
angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer
Nr. 1302 eingesehen werden.
71 IN 1/19
Amtsgericht Köln, 13.01.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70619 eingetragenen
Bader GmbH, Wildweg 16, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Maria Katharina Bader, Wildweg 16, 50374 Erftstadt
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 06.03.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
ab dem 16.02.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302
niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel
angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer
Nr. 1302 eingesehen werden.
71 IN 1/19
Amtsgericht Köln, 13.01.2020