Forderungsprüfung
Bachmeier Gaststätten Betriebs GmbH & Co. KG,
München
Das Amtsgericht München hat zur Bachmeier Gaststätten Betriebs GmbH & Co. KG, eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.10.2026, Aktenzeichen 1508 IN 1613/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 1613/24
- Registerbezug
- München, HRA 112710
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 26.10.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1508 IN 1613/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bachmeier Gaststätten Betriebs GmbH & Co. KG, Westenriederstraße 43, 80331 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bachmeier Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bachmeier Hans Jörg Adolf
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 112710
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 22-28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bachmeier Gaststätten Betriebs GmbH & Co. KG, Westenriederstraße 43, 80331 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bachmeier Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bachmeier Hans Jörg Adolf
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 112710
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 22-28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.10.2026