Forderungsprüfung
b2 böhme PROJEKTBAU GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur b2 böhme PROJEKTBAU GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen IN 52/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 52/19
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 29555
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 25.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 52/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
b2 böhme PROJEKTBAU GmbH, Waldmüllerstraße 16a, 90455 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Böhme Bernd Ralf
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 29555
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 33-35 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 24.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
b2 böhme PROJEKTBAU GmbH, Waldmüllerstraße 16a, 90455 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Böhme Bernd Ralf
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 29555
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 33-35 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 24.09.2026