Sicherungsmaßnahme
B.T.V. Dentale Fräs-Keramik GmbH
Mülheim an der Ruhr
Das Amtsgericht Duisburg hat zur B.T.V. Dentale Fräs-Keramik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.07.2026, Aktenzeichen 620 IN 1697/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 1697/26
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 14584
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Joachim C. Mohlitz
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1697/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 14584 eingetragenen B.T.V. Dentale Fräs--Keramik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Scheffelstr. 2, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Wilhelm Bister, wohnhaft: Dahlienstraße 38, 47800 Krefeld,
ist am 20.07.2026, um 15:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1697/26
Amtsgericht Duisburg, 20.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 14584 eingetragenen B.T.V. Dentale Fräs--Keramik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Scheffelstr. 2, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Wilhelm Bister, wohnhaft: Dahlienstraße 38, 47800 Krefeld,
ist am 20.07.2026, um 15:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1697/26
Amtsgericht Duisburg, 20.07.2026