Insolvenzbekanntmachung

B&S Stagehands for Events GmbH

Burgkunstadt

Das Amtsgericht Coburg hat zur B&S Stagehands for Events GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.05.2026, Aktenzeichen IN 272/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Coburg
Aktenzeichen
IN 272/25
Registerbezug
Coburg, HRB 7153
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
06.05.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

IN 272/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

B&S Stagehands for Events GmbH, Bahnhofstraße 3, 96224 Burgkunstadt, vertreten durch die Geschäftsführerin Grabianski Emely
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 7153
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur
Veräußerung/Übertragung des Geschäftsbetriebes an die
S.G. Stagehands Crew GmbH i.Gr., Kellerhaus 3 in 96328 Küps
zu einem Kaufpreis von 5.000,00 €

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.07.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 06.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens