Forderungsprüfung
B. Rexroth the identity company GmbH
Hösbach
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur B. Rexroth the identity company GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen 651 IN 293/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 651 IN 293/25
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 17778
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 01.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
651 IN 293/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B. Rexroth the identity company GmbH, Siemensstraße 23, 63768 Hösbach, vertreten durch die Geschäftsführer Bachmann Michael und Zellner Rolf
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17778
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 22.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 29 ff. erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 01.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B. Rexroth the identity company GmbH, Siemensstraße 23, 63768 Hösbach, vertreten durch die Geschäftsführer Bachmann Michael und Zellner Rolf
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17778
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 22.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 29 ff. erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 01.10.2026