Sicherungsmaßnahme

B + R Elektro-Steuerungstechnik GmbH

Lotte

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur B + R Elektro-Steuerungstechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.02.2023, Aktenzeichen 87 IN 13/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
87 IN 13/23
Registerbezug
Steinfurt, HRB 5284
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
21.02.2023
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Stefan Meyer

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 13/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5284 eingetragenen B + R Elektro-Steuerungstechnik GmbH, Hansaring 1, 49504 Lotte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Paulo Jorge Cruz Pinto , Hansaring 1, 49504 Lotte und Herrn Ronny Becker, Hansaring 1, 49504 Lotte und Herrn Siegfried Köhler, Hansaring 1, 49504 Lotte

ist am 21.02.2023, um 13:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

87 IN 13/23
Amtsgericht Münster, 21.02.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme