Sicherungsmaßnahme
B + M Breitbach + Müller GmbH
Erndtebrücik
Das Amtsgericht Siegen hat zur B + M Breitbach + Müller GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.07.2026, Aktenzeichen 25 IN 173/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 173/26
- Registerbezug
- Siegen, HRB 6501
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Robert Schiller
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 173/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 6501 eingetragenen B + M Breitbach + Müller GmbH, Weiherstraße 13, 57339 Erndtebrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Silvia Bauer, Sonnenweg 18, 57339 Erndtebrück
Geschäftszweig: Vertrieb von Verbindungselementen jeglicher Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse gleicher oder ähnlicher Art herzustellen, zu erwerben und zu vertreiben.
ist am 06.07.2026, um 19:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 173/26
Amtsgericht Siegen, 06.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 6501 eingetragenen B + M Breitbach + Müller GmbH, Weiherstraße 13, 57339 Erndtebrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Silvia Bauer, Sonnenweg 18, 57339 Erndtebrück
Geschäftszweig: Vertrieb von Verbindungselementen jeglicher Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse gleicher oder ähnlicher Art herzustellen, zu erwerben und zu vertreiben.
ist am 06.07.2026, um 19:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 173/26
Amtsgericht Siegen, 06.07.2026