Forderungsprüfung
B&K Energie und Wärmelösungen GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur B&K Energie und Wärmelösungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2026, Aktenzeichen 3610 IN 536/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3610 IN 536/26
- Registerbezug
- Berlin, HRB 255382
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 21.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
3610 IN 536/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B&K Energie und Wärmelösungen GmbH,
Genossenschaftsstraße 70, 12489 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Bergner
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 255382
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 139-147 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B&K Energie und Wärmelösungen GmbH,
Genossenschaftsstraße 70, 12489 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Bergner
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 255382
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 139-147 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.10.2026