Forderungsprüfung
B.GOOD München GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur B.GOOD München GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.03.2024, Aktenzeichen 1501 IN 811/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 811/20
- Registerbezug
- München, HRB 236640
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.03.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1501 IN 811/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B.GOOD München GmbH, Weißenburger Straße 36, 81667 München, vertreten durch die Geschäftsführer Le Pellec Pascal und Nichols Robert
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 236640
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7-9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.03.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B.GOOD München GmbH, Weißenburger Straße 36, 81667 München, vertreten durch die Geschäftsführer Le Pellec Pascal und Nichols Robert
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 236640
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7-9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.03.2024