Sicherungsmaßnahme
B & F Brüggemann & Freunde Agentur für dialogische Markenführung GmbH
Borken
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur B & F Brüggemann & Freunde Agentur für dialogische Markenführung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.04.2026, Aktenzeichen 77 IN 20/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 77 IN 20/26
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 4669
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Leo Schoofs
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 20/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4669 eingetragenen B & F Brüggemann & Freunde Agentur für dialogische Markenführung GmbH, Lise-Meitner-Straße 18, 46325 Borken, frühere Anschrift: Nordring 14, 46325 Borken,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Romanowski, Nordring 14, 46325 Borken und Herrn Ulrich Brüggemann, Nordring 14, 46325 Borken
Geschäftszweig: Beratung, Planung, Entwicklung und Organisation dialogischer Kommunikation
ist am 17.04.2026, um 11:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstraße 14, 46395 Bocholt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
77 IN 20/26
Amtsgericht Münster, 17.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4669 eingetragenen B & F Brüggemann & Freunde Agentur für dialogische Markenführung GmbH, Lise-Meitner-Straße 18, 46325 Borken, frühere Anschrift: Nordring 14, 46325 Borken,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Romanowski, Nordring 14, 46325 Borken und Herrn Ulrich Brüggemann, Nordring 14, 46325 Borken
Geschäftszweig: Beratung, Planung, Entwicklung und Organisation dialogischer Kommunikation
ist am 17.04.2026, um 11:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstraße 14, 46395 Bocholt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
77 IN 20/26
Amtsgericht Münster, 17.04.2026