Forderungsprüfung
Azzaro, Ramona
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Azzaro, Ramona eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 36a IN 486/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36a IN 486/21
- Registerbezug
- Berlin, HRB 70760
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Vertrieb und die Aufstellung von Fertighäusern durch Fremdfirmen und alle dazugehörigen Planungsarbeiten.
Veröffentlichungstext
36a IN 486/21
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Ramona Azzaro, geboren am 26.05.1949, verstorben am 11.06.2024, zuletzt wohnhaft: Ilmenauer Straße 10 A, 14193 Berlin
- Erblasserin -
1. Die Prüfung der bis 30.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10-14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Ramona Azzaro, geboren am 26.05.1949, verstorben am 11.06.2024, zuletzt wohnhaft: Ilmenauer Straße 10 A, 14193 Berlin
- Erblasserin -
1. Die Prüfung der bis 30.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10-14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.09.2026