Sicherungsmaßnahme
Ayan GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Ayan GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.04.2024, Aktenzeichen 70a IN 96/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 96/24
- Registerbezug
- Köln, HRB 101057
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Sebastian Kindel
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 96/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101057 eingetragenen Ayan GmbH, Oderstraße 46, 51371 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohammad Jajan, Oderstr. 46, 51371 Leverkusen
Geschäftszweig: Transport- und Kurierdienst im Bereich Güterkraftverkehr bis zu 3,5 t.
ist am 29.04.2024, um 16:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Kindel, Kölner Str. 67, 50226 Frechen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 96/24
Amtsgericht Köln, 29.04.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101057 eingetragenen Ayan GmbH, Oderstraße 46, 51371 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohammad Jajan, Oderstr. 46, 51371 Leverkusen
Geschäftszweig: Transport- und Kurierdienst im Bereich Güterkraftverkehr bis zu 3,5 t.
ist am 29.04.2024, um 16:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Kindel, Kölner Str. 67, 50226 Frechen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 96/24
Amtsgericht Köln, 29.04.2024