Sicherungsmaßnahme
Ayad Germany Services GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Ayad Germany Services GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.07.2025, Aktenzeichen 504 IN 114/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 504 IN 114/25
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 74186
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Marc d'Avoine
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 114/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 74186 eingetragenen Ayad Germany Services GmbH, Kieshecker Weg 120, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Osama Seif,
ist am 24.07.2025, um 08:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Calor-Emag-Straße 2, 40878 Ratingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 114/25
Amtsgericht Düsseldorf, 24.07.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 74186 eingetragenen Ayad Germany Services GmbH, Kieshecker Weg 120, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Osama Seif,
ist am 24.07.2025, um 08:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Calor-Emag-Straße 2, 40878 Ratingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 114/25
Amtsgericht Düsseldorf, 24.07.2025