Sicherungsmaßnahme
AY Bau GmbH Industrieboden
Hamm
Das Amtsgericht Dortmund hat zur AY Bau GmbH Industrieboden eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2020, Aktenzeichen 251 IN 59/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 251 IN 59/20
- Registerbezug
- Hamm, HRB HRB 9422
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.10.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 59/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9422 eingetragenen AY
Bau GmbH Industrieboden, Auf dem Daberg 1 A, 59073 Hamm, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Yasar Güngör, Am Roggenkamp 23, 59073 Hamm
Geschäftszweig: Durchführung von Bauleistungen aller Art, PP
ist am 29.10.2020, um 10:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph
Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
251 IN 59/20
Amtsgericht Dortmund, 29.10.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9422 eingetragenen AY
Bau GmbH Industrieboden, Auf dem Daberg 1 A, 59073 Hamm, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Yasar Güngör, Am Roggenkamp 23, 59073 Hamm
Geschäftszweig: Durchführung von Bauleistungen aller Art, PP
ist am 29.10.2020, um 10:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph
Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
251 IN 59/20
Amtsgericht Dortmund, 29.10.2020