Aufhebung des Verfahrens

Axel Friedrich GmbH & Co. KG

Bramsche

Das Amtsgericht Bersenbrück hat zur Axel Friedrich GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.09.2026, Aktenzeichen 9 IN 12/17.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 12/17
Registerbezug
Osnabrück, HRA 200077
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
07.09.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

9 IN 12/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Axel Friedrich GmbH & Co. KG, Kapshügel 14, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRA 200077), vertr. d.: 1. Friedrich GmbH, Kapshügel 14, 49565 Bramsche, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Axel Friedrich, Kapshügel 14, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 29.10.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 07.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Aufhebung des Verfahrens