Sicherungsmaßnahme

Avus Buch & Medien GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Avus Buch & Medien GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.07.2024, Aktenzeichen 70a IN 175/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 175/24
Registerbezug
Köln, HRB 31772
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.07.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Jörg Gollnick
Im Handelsregister seit
1971
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Verlag und der Vertrieb von Büchern und sonstigen Medien eigener und fremder Produktion in allen Märkten des verbreitenden Handels, des Weiteren der Vertrieb das Mediensortiment ergänzender weiterer Waren.
Branchenindikator
Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 175/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 31772 eingetragenen Avus Buch & Medien GmbH, Schanzenstr. 13, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bjoern Minnier, Schanzenstr. 13, 51063 Köln und Herrn Julian Schmutzler, Schanzenstr. 13, 51063 Köln

Geschäftszweig: der Verlag und der Vertrieb von Büchern und sonstigen Medien eigener und fremder Produktion in allen Märkten des verbreitenden Handels, des Weiteren der Vertrieb das Mediensortiment

ist am 02.07.2024, um 11:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70a IN 175/24
Amtsgericht Köln, 02.07.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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