Forderungsprüfung
AVRU-PA Kebab Fleischwarenproduktion und Großhandels GmbH
Köthen
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat zur AVRU-PA Kebab Fleischwarenproduktion und Großhandels GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2026, Aktenzeichen 2 IN 403/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 403/16
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16002
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 17.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
2 IN 403/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVRU-PA Kebab Fleischwarenproduktion und Großhandels GmbH, Merziener Str. 107, 06366 Köthen (AG Stendal, HRB 16002), vertr. d.: Hanifi Gönen, Merziener Str. 107, 06366 Köthen, (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 14.08.2026 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.07.2026
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 14.08.2026 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.07.2026