Eröffnung des Verfahrens
AVIASAFE GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der AVIASAFE GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 20.07.2026, Aktenzeichen 810 IN 664/26 A-14-6.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 664/26 A-14-6
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 48100
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 20.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 664/26 A-14-6 Am 16.07.2026 um 10:48 Uhr ist das Insolvenzverfahren AVIASAFE GmbH, Eschborner Landstraße 55, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48100) eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 28.09.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 12.10.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.07.2026
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 28.09.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 12.10.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.07.2026