Eröffnung des Verfahrens

AVC Marketing Club GmbH

Chemnitz

Das Amtsgericht Chemnitz hat über das Vermögen der AVC Marketing Club GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 11.02.2020, Aktenzeichen 414 IN 2030/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen
414 IN 2030/19
Registerbezug
Chemnitz, HRB 24676
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
11.02.2020
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Markus M. Merbecks
Branchenindikator
Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 414 IN 2030/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVC Marketing Club GmbH,
Werner-Seelenbinder-Straße 11, 09120 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 24676
vertreten durch den Geschäftsführer Karsten Wiehn

ergeht am 10.02.2020 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Vermittlung von
Verträgen) wird am 10.02.2020 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Markus M. Merbecks
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: chemnitz@handschumacher.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 26.03.2020
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

6. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem
Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses und die
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der
Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur
Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines
Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 07.05.2020 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Der Beschluss kann für die Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

414 IN 2030/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 11.02.2020

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens