Insolvenzbekanntmachung

Autovision Rhein-Main GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Autovision Rhein-Main GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.06.2026, Aktenzeichen 810 IN 387/26 A-6-1.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 387/26 A-6-1
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 127515
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
26.06.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Frankfurt am Main
25.06.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 387/26 A-6-1

B E S C H L U S S

In dem Insolvenzverfahren

Autovision Rhein-Main GmbH, Grüneburgweg 23A, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127515), vertr. d.: Metin Altindag, (Geschäftsführer),

wird der Beschluss vom 25.06.2026 hinsichtlich des Rubrums wie folgt berichtigt:

Ergänzt wird, dass die Schuldnerin im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 127515 eingetragen ist.

G r ü n d e :

Die Berichtigung erfolgt analog § 319 Abs. 1 ZPO von Amts wegen aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit. Registergericht und Registernummer wurden als Pflichtangaben nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 InsO in der Ausführung vergessen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main oder dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Insolvenzbekanntmachung