Sicherungsmaßnahme

Autoschmiede Remagen UG (haftungsbeschränkt)

Plaidt

Das Amtsgericht Mayen hat zur Autoschmiede Remagen UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.04.2026, Aktenzeichen 7 IN 22/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 22/26
Registerbezug
Koblenz, HRB 25196
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
13.04.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Dr. Peter G. Theile

Veröffentlichungstext

7 IN 22/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über den Nachlass der Autoschmiede Remagen UG (haftungsbeschränkt), Saffiger Str. 10, 56637 Plaidt (AG Koblenz, HRB 25196), vertr. d.: 1. David Gabriel Weller, Nachtigallenweg 1, 53498 Bad Breisig, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Philipp M. Berres, Salmstraße 3 B, 54528 Salmtal, (Nachlasspfleger), ist am 10.04.2026 um 10:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Nachlasses angeordnet worden. Verfügungen über den Nachlass sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, Kapellenstr. 7, 65555 Limburg a. d. Lahn, Tel.: 06431/779900, Fax: 06431/7799035, Internet: www.insolvenzverwaltung-theile.de bestellt worden.

Die Schuldner des Nachlasses werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Erben mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mayen, 10.04.2026

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Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Abweisung mangels Masse
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Sicherungsmaßnahme