Sicherungsmaßnahme
AutoPortal Frankfurt GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur AutoPortal Frankfurt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.01.2026, Aktenzeichen 810 IN 1570/25 A-82-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1570/25 A-82-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 131191
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 22.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Markus Walter
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen aller Art sowie der Im- und Export derselben
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1570/25 A-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AutoPortal Frankfurt GmbH, Schmidtstraße 12, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131191), vertr. d.: Anita Mrveli, Höchster Straße 6, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführerin), ist am 22.01.2026 um 12:54 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.01.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.01.2026