Insolvenzbekanntmachung

Automatenexpress GmbH

Gründau

Das Amtsgericht Hanau hat zur Automatenexpress GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.07.2026, Aktenzeichen 70 IN 47/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 47/26
Registerbezug
Hanau, HRB 99947
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
14.07.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

70 IN 47/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Automatenexpress GmbH, Alte Dorfstraße 1a, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 99947), vertr. d.: Ingo Tobias Stumpf, Hohlweg 12, 36093 Künzell, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 23.09.2026, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Herrn Ingo Stumpf, wonach sämtliche gegen ihn bestehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund durch Zahlung eines Betrages von 7.500,00 € an die Insolvenzmasse vollständig abgegolten und erledigt sind.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 13.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens