Forderungsprüfung

Autohaus Stefan Fricke GmbH & Co. KG

Salzkotten

Das Amtsgericht Paderborn hat zur Autohaus Stefan Fricke GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.04.2026, Aktenzeichen 97 IN 104/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 104/25
Registerbezug
Paderborn, HRA 8129
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.04.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Sachwalter
Thomas Bagh
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 104/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 8129 eingetragenen Autohaus Stefan Fricke GmbH & Co. KG, Paderborner Straße 49, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14964 eingetragene Autohaus Stefan Fricke Verwaltungs-GmbH GmbH, Paderborner Straße 49, 33154 Salzkotten, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Fricke, Auf der Ewert 7, 33154 Salzkotten,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Grünstraße 16, 58095 Hagen

Sachwalter: Thomas Bagh, Südfeldstrasse 10, 32120 Hiddenhausen

wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 14.04.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Montag, 11.05.2026, 13:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, II. Etage, Sitzungssaal 218.
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden - Der Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

97 IN 104/25
Amtsgericht Paderborn, 23.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
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