Forderungsprüfung

Autohaus Schniedertüns GmbH & Co. KG

Delbrück

Das Amtsgericht Paderborn hat zur Autohaus Schniedertüns GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.01.2022, Aktenzeichen 2 IN 341/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 341/18
Registerbezug
Paderborn, HRA 4187
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.01.2022
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 341/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 4187 eingetragenen Autohaus Schniedertüns GmbH & Co. KG, Boker Str. 8, 33129 Delbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 6496 eingetragene Autohaus Schniedertüns Verwaltungs GmbH, Boker Str. 8, 33129 Delbrück, diese vertreten durch die Geschäftsführer Josef Schniedertüns, Boker Str. 8, 33129 Delbrück, Manfred Schniedertüns, Boker Str. 8, 33129 Delbrück und Peter Schniedertüns, Boker Str. 8, 33129 Delbrück

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.02.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 250 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

2 IN 341/18
Amtsgericht Paderborn, 10.01.2022

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens