Aufhebung des Verfahrens

Autohaus Rhüden GmbH

Seesen

Das Amtsgericht Goslar hat zur Autohaus Rhüden GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 33 IN 72/17.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
33 IN 72/17
Registerbezug
Braunschweig, HRB 206626
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
27.08.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

33 IN 72/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Rhüden GmbH, Hildesheimer Str. 38, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 206626), vertr. d.: Prof. Dr. Dr. Uwe Gill, Otto-Mangold-Straße 10, 77704 Oberkirch, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 26.10.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Goslar, 26.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Vergütungsfestsetzung