Sicherungsmaßnahme
Autohaus Kempf GmbH
Lennestadt
Das Amtsgericht Siegen hat zur Autohaus Kempf GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.09.2023, Aktenzeichen 25 IN 174/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 174/23
- Registerbezug
- Siegen, HRB 11410
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 26.09.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Jan Janßen
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 174/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11410 eingetragenen Autohaus Kempf GmbH, Fredeburger Straße 35, 57368 Lennestadt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sergej Schmidt und Herrn Jürgen Kempf,
Geschäftszweig: Die Reparatur von Kraftfahrzeugen und der Handel von Kraftfahrzeugen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten
ist am 26.09.2023, um 08:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, Kölner Straße 58, 57072 Siegen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 174/23
Amtsgericht Siegen, 26.09.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11410 eingetragenen Autohaus Kempf GmbH, Fredeburger Straße 35, 57368 Lennestadt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sergej Schmidt und Herrn Jürgen Kempf,
Geschäftszweig: Die Reparatur von Kraftfahrzeugen und der Handel von Kraftfahrzeugen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten
ist am 26.09.2023, um 08:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, Kölner Straße 58, 57072 Siegen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 174/23
Amtsgericht Siegen, 26.09.2023