Sicherungsmaßnahme
Autohaus J. Fenrich GmbH
Magdeburg
Das Amtsgericht Magdeburg hat zur Autohaus J. Fenrich GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.07.2026, Aktenzeichen 340 IN 252/26 (381).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 252/26 (381)
- Registerbezug
- Stendal, HRB 21940
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 08.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Andreas Wegner
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
340 IN 252/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus J. Fenrich GmbH, Sülzborn 8, 39128 Magdeburg, Der Handel mit und die Vermietung von Kraftfahrzeugen, der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt, der Vertrieb von Kfz-Ersatzteilen und Kfz-Zubehör, der Betrieb einer Autosattlerei nebst Nähbetrieb, der Einbau und die Wartung von Autogasanlagen, das Betreiben einer Autogas-Tankstelle sowie das Fahrzeugtuning. (AG Stendal, HRB 21940), vertr. d.: 1. Janine Fenrich, Harsdorfer Str. 50A, 39110 Magdeburg, (Geschäftsführerin), 2. Norman Zerndt, Harsdorfer Straße 50A, 39110 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist am 08.07.2026 um 09:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Wegner, Halberstädter Straße 115, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/7276484, Fax: 0391/7276486, E-Mail: insolvenzverwaltung@yahoo.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 08.07.2026
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Wegner, Halberstädter Straße 115, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/7276484, Fax: 0391/7276486, E-Mail: insolvenzverwaltung@yahoo.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 08.07.2026