Insolvenzbekanntmachung
Auto Pries KG
Weyhausen
Das Amtsgericht Wolfsburg hat zur Auto Pries KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.01.2025, Aktenzeichen 25 IN 9/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 9/24
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 202392
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 07.01.2025
- Rechtsform
- KG
Veröffentlichungstext
25 IN 9/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Pries KG, Wolfsburger Straße 14, 38554 Weyhausen (AG Braunschweig, HRA 202392), vertr. d.: Lion Pries, Neue Straße 29, 38554 Weyhausen, (persönlich haftende Gesellschafter), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Dienstag, den 21.01.2025, um 11:00 Uhr, Amtsgericht Wolfsburg, Saal A
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- der Zustimmung zum Abschluss des Grundstückskaufvertrages vom 12.11.2024 (Notar Dr. Markus Urban, Hannover, UVZ Nr. 508/2024 Ur) über die Übertragung des Grundbesitzes eingetragen im Grundbuch von Weyhausen, Blatt 1385, Flur 2, Flurstücke 153/76 und 298/1, des Amtsgerichts Wolfsburg von der Auto Pries KG auf Herrn Marlon Pries
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 03.01.2025
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Dienstag, den 21.01.2025, um 11:00 Uhr, Amtsgericht Wolfsburg, Saal A
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- der Zustimmung zum Abschluss des Grundstückskaufvertrages vom 12.11.2024 (Notar Dr. Markus Urban, Hannover, UVZ Nr. 508/2024 Ur) über die Übertragung des Grundbesitzes eingetragen im Grundbuch von Weyhausen, Blatt 1385, Flur 2, Flurstücke 153/76 und 298/1, des Amtsgerichts Wolfsburg von der Auto Pries KG auf Herrn Marlon Pries
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 03.01.2025