Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Auto Müller Nachfolger Christoph Granrath GmbH
Rommerskirchen
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Auto Müller Nachfolger Christoph Granrath GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.07.2026, Aktenzeichen 20 IN 39/13.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 20 IN 39/13
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 8103
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2002
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die KFZ Reparatur bzw. Instandsetzung jeglicher Art, An- und Verkauf- Vermietung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen und Anhängern. Sämtliche Dienstleistungen rund um den KFZ Ersatzteilverkauf, Abschleppdienst.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 39/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HR B 8103 eingetragenen Auto Müller Nachfolger Christoph Granrath GmbH, Venloer Straße 137, 41569 Rommerskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Granrath
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Die festgesetzten Beträge sind nach § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise (§ 9 Abs. 1 S. 1 InsO).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 17.831,72 €.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gemäß §§ 10, 11, 13, 1-3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 eingesehen werden.
20 IN 39/13
Amtsgericht Mönchengladbach, 14.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HR B 8103 eingetragenen Auto Müller Nachfolger Christoph Granrath GmbH, Venloer Straße 137, 41569 Rommerskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Granrath
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Die festgesetzten Beträge sind nach § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise (§ 9 Abs. 1 S. 1 InsO).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 17.831,72 €.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gemäß §§ 10, 11, 13, 1-3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 eingesehen werden.
20 IN 39/13
Amtsgericht Mönchengladbach, 14.07.2026