Sicherungsmaßnahme

Auto Mertes GmbH

Neustraßburg

Das Amtsgericht Bitburg hat zur Auto Mertes GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.11.2025, Aktenzeichen 9 IN 64/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 64/25
Registerbezug
Wittlich, HRB 46466
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
12.11.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Betrieb einer Kfz-Reparaturwerkstatt sowie die Durchführung von Karosserie- und Lackierarbeiten an PKW und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

9 IN 64/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Auto Mertes GmbH, Industriestraße 2, 54597 Neustraßburg (AG Wittlich, HRB 46466), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 30.10.2025 um 16:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bitburg, 11.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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