Sicherungsmaßnahme
Autarke Energieversorgung DTV GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Autarke Energieversorgung DTV GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.05.2025, Aktenzeichen 502 IN 103/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 103/25
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 90105
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 26.05.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Biner Bähr
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 103/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90105 eingetragenen Autarke Energieversorgung DTV GmbH, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Alfred Theisen
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Streitbörger PartGmbB, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf,
ist am 26.05.2025, um 14:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
502 IN 103/25
Amtsgericht Düsseldorf, 26.05.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90105 eingetragenen Autarke Energieversorgung DTV GmbH, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Alfred Theisen
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Streitbörger PartGmbB, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf,
ist am 26.05.2025, um 14:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
502 IN 103/25
Amtsgericht Düsseldorf, 26.05.2025