Insolvenzbekanntmachung

Außenhandelsgesellschaft Wachsmuth & Krogmann m.b.H.

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Außenhandelsgesellschaft Wachsmuth & Krogmann m.b.H. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 67a IN 74/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 74/26
Registerbezug
Hamburg, HRB 14777
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
29.09.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
1972
Stammkapital
3.067.770 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Im- und Export mit Waren aller Art sowie die Beteiligung als Komplementärin an einer neu zu gründenden Kommanditgesellschaft.

Veröffentlichungstext

67a IN 74/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Außenhandelsgesellschaft Wachsmuth & Krogmann m.b.H., Burchardstraße 14, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRB 14777), vertr. d.: 1. Axel Köster, (Geschäftsführer), 2. Konstantin Köster, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Julian Grabau festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hamburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 24.07.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Julian Grabau, Moltkestraße 32, 23795 Bad Segeberg die Festsetzung der Vergütung.

Den begehrten Stundensatz hält das Gericht aufgrund der bereits im
Eröffnungsverfahren zu treffenden weitreichenden Entscheidungen für angemessen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hamburg, 25.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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